Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungsaufträge und Unterhaltsabos von chicleteclean GmbH. Abweichungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen chicleteclean GmbH, Raschärenstrasse 3, 7000 Chur (nachfolgend «wir») und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (nachfolgend «Kundin» oder «Kunde»).
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden – insbesondere eigene Einkaufsbedingungen – gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. Werden in einer Offerte oder Auftragsbestätigung abweichende Regelungen vereinbart, gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. Offerte und Vertragsschluss
Unsere Offerten sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde die Offerte schriftlich, per E-Mail oder durch eine eindeutige Handlung annimmt.
Grundlage jeder Offerte sind die uns bekannt gegebenen Flächen, Untergründe und Zugangsverhältnisse. Bei grösseren Objekten führen wir vor der Offerte eine Besichtigung durch. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben ab, sind wir berechtigt, eine angepasste Offerte zu unterbreiten.
3. Leistungsumfang
Wir reinigen mit heissem Wasserdampf und einer patentierten Lanze, ohne Einsatz von Chemie. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Offerte beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Reinigung bedeutet die fachgerechte Entfernung der vereinbarten Verschmutzung. Sie ist keine Instandstellung des Untergrunds: Bestehende Schäden, Ausbrüche, Verfärbungen durch eingedrungene Stoffe, Alterungsspuren oder Materialermüdung können durch die Reinigung sichtbarer werden und sind nicht Gegenstand des Auftrags.
Bei empfindlichen oder historischen Untergründen führen wir auf Wunsch vorab eine Probefläche aus. Das Ergebnis dieser Probefläche gilt als vereinbarter Massstab für die gesamte Fläche.
4. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Damit wir die Arbeiten ausführen können, stellt die Kundin oder der Kunde sicher:
- freien und gefahrlosen Zugang zur Reinigungsfläche zum vereinbarten Termin,
- das Freistellen der Fläche von Fahrzeugen, Mobiliar, Warenträgern und sonstigen Gegenständen,
- die nötigen Bewilligungen Dritter, etwa für Absperrungen, Parkverbote oder Zufahrten,
- Hinweise auf bekannte Besonderheiten des Untergrunds, auf Leitungen, Abläufe sowie auf frühere Behandlungen oder Beschichtungen.
Unser System ist mobil und benötigt vor Ort weder Strom- noch Wasseranschluss. Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die die Kundin oder der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, können wir den entstandenen Aufwand einschliesslich Anfahrt in Rechnung stellen.
5. Termine und Absagen
Termine werden gemeinsam vereinbart. Witterungsbedingungen, insbesondere Frost, können eine Verschiebung erforderlich machen; wir informieren in diesem Fall unverzüglich und schlagen einen Ersatztermin vor. Eine Verschiebung aus solchen Gründen begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Sagt die Kundin oder der Kunde einen bestätigten Termin weniger als 48 Stunden – bitte bestätigen vorher ab, können wir den entstandenen Aufwand verrechnen.
6. Unterhaltsabo
Beim Unterhaltsabo reinigen wir dieselbe Fläche in den vereinbarten Abständen. Häufigkeit und Monate werden bei Vertragsschluss festgelegt und im Voraus terminiert. Der Preis je Einsatz und die Anzahl Einsätze pro Periode ergeben sich aus der Offerte.
Das Abo läuft, bis es von einer Partei gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende der Periode – bitte bestätigen. Bereits terminierte Einsätze innerhalb der Kündigungsfrist werden noch ausgeführt und verrechnet.
Ändern sich Fläche, Nutzung oder Verschmutzungsgrad wesentlich, passen wir die Offerte in Absprache an.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Ob die Mehrwertsteuer inbegriffen ist, wird in der Offerte ausgewiesen. Anfahrt und allfällige Entsorgungskosten werden in der Offerte separat aufgeführt.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen – bitte bestätigen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Kundin oder der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es gilt ein Verzugszins von 5 % gemäss Art. 104 OR.
8. Abnahme und Mängel
Die Kundin oder der Kunde prüft die Leistung nach Abschluss der Arbeiten. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder per E-Mail zu melden, unter Angabe der betroffenen Stellen. Wird innerhalb dieser Frist keine Rüge erhoben, gilt die Leistung als genehmigt.
Bei einem berechtigten Mangel haben wir das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann eine Minderung des Preises verlangt werden. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Rückstand aus Gründen nicht entfernbar ist, die im Untergrund selbst liegen – etwa bei tief eingezogenen Verfärbungen –, sofern wir darauf vorab hingewiesen haben.
9. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir bei der Ausführung schuldhaft verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für diese Fälle besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Betriebsausfall, entgangenen Gewinn und Umsatzeinbussen, ist wegbedungen, soweit das Gesetz dies zulässt. Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für Schäden, die auf unterlassene oder unrichtige Angaben der Kundin oder des Kunden zum Untergrund zurückgehen.
10. Datenschutz
Wie wir mit Personendaten umgehen, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt Chur, soweit keine zwingende gesetzliche Bestimmung einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Diese AGB sind eine Vorlage und keine Rechtsberatung. Die markierten Werte sowie Fragen zur Mehrwertsteuer und zum Versicherungsumfang sollten vor dem Livegang geprüft werden.
